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Allgemeine
Geschäftsbedingungen Hosting
Die Netzwerge Hamburg e.K. mit Sitz in Hamburg
(nachfolgend Netzwerge genannt) stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service
mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten
Zusatzleistungen (nachfolgend im ganzen Netzwerge-Internet-Service genannt)
ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Die AGB sind im Internet unter www.netzwerge.de jederzeit frei abrufbar.
Der Kunde erkennt die AGB der Netzwerge bei Beauftragung des Netzwerge-Internet-Service
an.
1. Leistungsumfang,
Entgelte
1.1
Zur Wirksamkeit des Auftrages bedarf es einer ordnungsgemäßen
und vollständigen Angabe von erforderlichen Daten.
1.2
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Preisliste, wie sie dem Bestellformular
beigefügt ist, insbesondere also aus der jeweiligen Preisliste, aus
dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot der Netzwerge
oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.
1.3
Die Nutzung des NETZWERGE-Internet-Service erfolgt zu den jeweils gültigen
Entgelten gemäß Auftrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang
eine schriftliche Rechnung.
1.4
Netzwerge behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn
eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Abänderungen werden in einer
von der NETZWERGE gesondert eingerichteten Webseite veröffentlicht,
dem Kunden mit einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten an seine
E-Mail-Adresse webmaster@kunde.de oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen
der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht
des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung
bekannte Erhöhungen der Entgelte (z. B. das Auslaufen der zeitlich
befristeten Reduktion kombinierter Angebote) bedürfen keiner gesonderten
Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
1.5
Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der
erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen
auf 30 Tage abgerechnet.
1.6
Die Zahlung der Entgelte erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug.
Der Kunde ermächtigt NETZWERGE, wie auf dem Bestellformular näher
spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto
einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich
anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen
sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. In Sonderfällen
kann auch Zahlung per Rechnung vereinbart werden. Das Zahlungsziel ist
hier generell 10 Tage netto. Das monatliche Pauschalentgelt wird jeweils
im Voraus für 3 Monate eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt,
variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit
Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
1.7
Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder
unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es
sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der
Nachweis, daß er dies nicht zu vertreten hat.
1.8
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche
Paßwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff
Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Mißbrauch und
Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde das zugeteilte Passwort
unmittelbar bei der ersten Einwahl in den NETZWERGE-Internet-Service und
später auf Anforderung von NETZWERGE abzuändern. Er stellt NETZWERGE
von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung
vorstehender Pflichten entstehen.
1.9
NETZWERGE beginnt mit den Leistungen des NETZWERGE-Internet-Service unmittelbar
mit der Gutschrift der ersten Lastschrift oder eines sonstigen Zahlungsvorganges.
1.10
Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen
mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder
sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell
für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern, so ist NETZWERGE
berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der
Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte
eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht
zu.
1.11
Gegen Forderungen von NETZWERGE kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts
nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
zu.
1.12
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug oder erfolgt eine
Rücklastschrift, so kann dem Kunden nach der zweiten Mahnung die
Internetpräsenz ganz oder teilweise gesperrt werden. Die Sperre wird
bei Zahlungseingang wieder aufgehoben.
2. Bereitgestellte
Inhalte und Daten
2.1
Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server
von NETZWERGE sogenannte Log-Files für die letzten 6 Wochen gespeichert.
Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von NETZWERGE nur mit dem Zweck,
dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß
Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung
und Nutzung durch NETZWERGE ist ausgeschlossen.
3. Regelungen
zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten
3.1
Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen
Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen
auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche
Anforderung nach §6 TDG).
3.2
Der Kunde gewährleistet, daß die Inhalte nicht gegen geltendes
Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen,
pornographischen, extremistischen (insbesondere links- und/oder rechtsextremistischen)
oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen der
NETZWERGE-Internet-Services nicht gestattet. NETZWERGE ist berechtigt,
vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu
löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung
gegen diese Bedingungen, ist NETZWERGE berechtigt, das Vertragsverhältnis
aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
3.3
NETZWERGE behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten
oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich
zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft
insbesondere CGIProgramm-Module, PHP 4 und ASP, die nicht in der Programmbibliothek
bereitgehalten werden. NETZWERGE behält sich ebenfalls das Recht
vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde
eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten läßt, die
das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
3.4
Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg
des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung
befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko
nimmt der Kunde in Kauf.
4. Registrierung,
Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen
4.1
NETZWERGE erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich
Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft
und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC
oder eine andere Stelle erfolgen, ohne daß NETZWERGE hierauf Einfluß
nehmen kann oder davon Kenntnis erlangt.
4.2
Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart
wurde, als deutsche "de"- Domain. Die Daten zur Registrierung
werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC
oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann
von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service
von NETZWERGE unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt
wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung
von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe
an eine andere Partei sind seitens der NETZWERGE ausgeschlossen.
4.3
Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein,
wird NETZWERGE eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe
nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine
ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird NETZWERGE weitere Domainnamen
zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
4.4
NETZWERGE betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen
Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen
Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen
der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien
ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung
und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern,
sind NETZWERGE und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend
anzupassen.
4.5
NETZWERGE führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen
und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten
der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann pro Service ein
einheitlicher vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden,
der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. NETZWERGE wird, wie
üblich, als "tech-c" Eingetragen. Dem Kunden ist bekannt,
daß Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der
DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden
und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über
www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
4.6
Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende
die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen,
so wird NETZWERGE hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne
gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte
bezahlt wurden.
4.7
Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains,
die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig
als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei NETZWERGE betreuen
zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, daß zur erfolgreichen Ummeldung
eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich
ist. NETZWERGE wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen,
die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. NETZWERGE kann jedoch bei
ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für
die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung
ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben
dieser Freigabe gegenüber NETZWERGE hierfür leistungspflichtig.
Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen NETZWERGE
und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß
den hier getroffenen Regelungen behandelt.
4.8
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist NETZWERGE berechtigt,
den Zugang zum NETZWERGE-Internet-Service sofort zu verwehren und die
diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains)
zu löschen. NETZWERGE kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte
und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und
löschen. Ein wichtiger Grund für NETZWERGE liegt insbesondere
vor, wenn ein Konkursverfahren über das Vermögen des Kunden
beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt
wird. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der
Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem
länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem
monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann NETZWERGE das Vertragsverhältnis
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
4.9
Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain
sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im
jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen
gegebenenfalls abzugeben.
4.10
Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .net,
.org), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils
gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
5. Verantwortlichkeit
des Kunden für Inhalte und Domainnamen
5.1
Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder
von Dritten über seinen NETZWERGE-Internet-Service produzierten bzw.
publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung
oder Überprüfung dieser Inhalte durch NETZWERGE findet nicht
statt.
5.2
NETZWERGE überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend,
ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.
Im Internet ist es insoweit üblich, daß bis zu einer gerichtlichen
Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden.
Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine
Inhalte in dem Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter glaubhaft
erhoben werden.
5.3
Der Kunde versichert, daß nach seinem besten Wissen durch Registrierung
bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Kunde erkennt an, daß er für die Wahl von Domainnamen allein
verantwortlich ist. Für den Fall, daß Dritte Rechte am Domainnamen
glaubhaft geltend machen, behält NETZWERGE sich vor, den betreffenden
Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
5.4
Sollte NETZWERGE aus in 2. und 3. beschriebenen Gründen eine Sperrung
vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber NETZWERGE leistungspflichtig.
Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden,
die NETZWERGE zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren
Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält NETZWERGE bezüglich
der Ziffern 1. bis 4. ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen
entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
6. Datensicherheit,
Online-Übertragungen, Suchmaschinen
6.1
Soweit Daten an NETZWERGE - gleich in welcher Form - übermittelt
werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von NETZWERGE
werden gemäß Kundeninformation regelmäßig sorgfältig
gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der
Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den
Server von NETZWERGE übertragen.
6.2
Diverse kundenspezifische Einstellungen der NETZWERGE-Internet-Services
werden online festgelegt (www.netzwerge.de). Die Übertragung solcher
Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr
von NETZWERGE. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und
werden von NETZWERGE bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich
zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen
sind technisch bedingt und liegen außerhalb der Verantwortung der
NETZWERGE und stellen daher keinen Mangel dar.
6.3
Auf Wunsch führt NETZWERGE eine Anmeldung der Internet-Präsenz
bei einer von NETZWERGE festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste
von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistung erbringt NETZWERGE nach besten
Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr
für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die
betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet
naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine.
Dem Kunden ist bekannt, daß von ihm für die Anmeldung angegebene
Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden
und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
7. Empfang
und Versand von E-Mails
7.1
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß NETZWERGE und
dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im NETZWERGE-Internet-Service
E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung
solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
7.2
Sollte NETZWERGE bekannt werden, daß der Kunde E-Mails unter Angabe
seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln
der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich NETZWERGE vor,
den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls
für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder
rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets.
Sollte NETZWERGE aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist
der Kunde dennoch gegenüber NETZWERGE leistungspflichtig.
7.3
NETZWERGE ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen
für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, a) nachdem diese
vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung
weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
8. Vertragsbeginn
und -ende
8.1
Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der
angeforderten Domainnamen zum NETZWERGE-Internet-Service entsteht zwischen
dem Kunden und NETZWERGE das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt,
ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung
dar.
8.2
Der Kunde und NETZWERGE können das Vertragsverhältnis ohne Angabe
von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der
jeweiligen Preisliste ausgewiesenen Frist kündigen.
8.3
Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief
oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit
alternativ auch per E-Mail erfolgen.
8.4
NETZWERGE kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen
jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung
der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
8.5
Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen NETZWERGE-Internet-Service
mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch
möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist
zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem
Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung
der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung
des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. NETZWERGE
kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Lastschrift
einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet.
Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten
Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.
9. Verfügbarkeit,
Wartung
In der Regel stehen die NETZWERGE-Internet-Services 24 Stunden täglich
an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. NETZWERGE übernimmt allerdings
keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von
Daten und kann nach vorhergehender Ankündigung per e-Mail für
technische Arbeiten den Service aussetzen. Eine Haftung der NETZWERGE
für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste,
abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem
Zusammenhang ist ausgeschlossen.
10. Technische
Einschränkungen bei Internet-Präsenzen
Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf
eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine
Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität
für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion
auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP- Adresse
und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite,
wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung
stehenden Bandbreite möglich sind.
11. Leistungsstörungen
11.1
NETZWERGE leistet Gewähr für die gelieferten Waren, indem sie
nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine
kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw.
Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
11.2.
Sofern sich aus diesen AGB's nicht zulässigerweise ein anderes ergibt,
hat NETZWERGE Störungen des Zuganges zum NETZWERGE-Internet-Service
im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich
zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, NETZWERGE erkennbare Zugangsstörungen
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen
nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).
12. Technische
Beratung
Die technische Beratung per E-Mail und telefonisch erfolgt in dem in der
Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.
13. Haftungsbeschränkung
und Schadensersatzansprüche
13.1
NETZWERGE haftet nur für Schäden, die von NETZWERGE, ihren gesetzlichen
Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft eine
zugesicherte Eigenschaft. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft
vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt
bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2
Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist
die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise
vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt
sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche
Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für
zwei Jahre. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall
auf 5.000 € beschränkt.
13.3
Die Benutzung des NETZWERGE-Internet-Services erfolgt demnach gem. der
Einschränkung der Ziffer 13.1. Dies bezieht sich insbesondere auf
die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z.B.
Java-Applets, CGI-Module), die sich über den NETZWERGE-Internet-Service
laden bzw. aktivieren lassen.
13.4
NETZWERGE haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen
oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich
von NETZWERGE oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht
ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 13.1 besteht.
14. Datenschutz
14.1
NETZWERGE bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung
des Dienstes einiger Daten des Benutzers. NETZWERGE erhebt, verarbeitet
und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm
begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten).
14.2
NETZWERGE erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden
über die Inanspruchnahme der von NETZWERGE angebotenen Dienste, soweit
dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste
zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste
abzurechnen (Abrechnungsdaten).
14.3
NETZWERGE ist ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für
Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten
Gestaltung der von NETZWERGE angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu
nutzen. Der Kunde erteilt hierzu bei Vertragsschluß seine ausdrückliche
Einwilligung. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
15. Sonstiges
15.1
NETZWERGE ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen
mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
NETZWERGE ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit
der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen,
jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den
Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
15.2
Die in den AGB's erwähnten Mitteilungen der NETZWERGE an den Kunden
sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen
werden seitens der NETZWERGE auf einer gesondert eingerichteten Webseite
veröffentlicht, an die E-Mail-Adresse webmaster@kunde.de oder postalisch
zugestellt. Mitteilungen gelten mit dem Eingang jedoch spätestens
mit der Veröffentlichung und der damit hergestellten Verfügbarkeit
auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde
derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
15.3
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Sinne
von 15.2 veröffentlicht und dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten
per E-Mail an seine E-Mail-Adresse im NETZWERGE-Internet-Service (webmaster@wunschname.de)
oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten
Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung
abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb
von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen.
Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das
Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung
fristlos kündigen.
15.4
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht
auf dieses Formerfordernis
15.5
NETZWERGE steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen
Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren
oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem
Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
15.6
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der NETZWERGE oder eine
Änderung der Rechtsform bzw. ein Gesellschafterwechsel begründen
kein Sonderkündigungsrecht.
15.7
Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt
das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.8
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB's unwirksam sein oder
werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag
in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich
am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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